Zusammenfassung
Der im deutschen Grundgesetz enthaltene Grundrechtekatalog hat auch die Funktion einer gesellschaftlichen Werteordnung (BVerfGE 7, 198, 205). Jedes einzelne Grundrecht ist eine Wertentscheidung des Verfassungsgebers, an die nicht nur die Staatsorgane gebunden sind, sondern die insgesamt gesellschaftsprägend sein soll.https://doi.org/10.1007/978-3-476-05394-7_26