Zusammenfassung
Im Jahre 1983 begab es sich, dass in ganz (West-)Deutschland das Volk gezählt werden sollte – doch dazu sollte es erst vier Jahre später kommen: Anstatt sich brav zählen zu lassen, probten die Bürger den Aufstand und Boykottaufrufe durchzogen das Land. Die politisch sensible Stimmung der Zeit, Angst vor dem gläsernen Bürger, Sorge, die Uhr ticken zu hören bis zum drohenden, nahenden „1984“ eines orwellschen, dystopischen Überwachungsstaates, führte zu Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch wenn die Volkszählung dann 1987 trotzdem durchgeführt wurde – immer noch unter Protest und Boykottaufrufen, aber wenigstens mit verändertem Fragebogen und besserem (und trotzdem unzureichendem) Schutz vor einer De-Anonymisierung –, so wurde sie doch 1983 erst einmal gestoppt und in Folge des politischen Debakels, als wohl wichtigstes Ergebnis der Affäre, das sogenannte „Volkszählungsurteil“ von höchstrichterlicher Stelle gefällt.https://doi.org/10.1007/978-3-658-21308-4_5